Preisliste vollstationäre Pflege

Die Berechnung der Entgelte erfolgt entsprechend der Pflegeeinstufung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen, durch die Pflegekassen beauftragt.

Die ab 01.02.2024 gültigen Entgelte für die Senioren-Residenz Dettenheim GmbH setzen sich wie folgt zusammen (alle Preise in Euro):

vollstationär Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 4
Pflegekosten 65,89 86,01 102,18 119,05 126,61
Unterkunft 16,07 16,07 16,07 16,07 16,07
Verpflegung 13,29 13,29 13,29 13,29 13,29
Gedeckte Investitionskosten 23,40 23,40 23,40 23,40 23,40
Gesondert berechnete Investitionskosten Gem. § 82/4 SGB XI 0,52 0,52 0,52 0,52 0,52
Ausbildungszuschlag nach § 82a Abs. 2 SGB XI - - - - -
Ausbildungszuschlag
nach § 28 Abs. 2 PflBG
4,53 4,53 4,53 4,53 4,53
Tagessatz 123,70 143,82 159,99 176,86 184,42
Entgelt
(bei 30,42 Tagen)
3.762,95 4.375,00 4.866,90 5.380,08 5.610,06
Abzüglich Leistungen der Pflegekasse 125,00 770,00 1.262,00 1.775,00 2.005,00
Anfänglicher Entlastungsbetrag nach § 43c SGB XI (15 % vom Eigenanteil der Pflegekosten)* 0,00 297,63 297,63 297,63 297,63
Gesamtentgelt 3.637,95 3.307,37 3.307,26 3.307,45 3.307,42

* Die Höhe des Entlastungsbetrages nach § 43c SGB XI ist abhängig von der Dauer der vollstationären Versorgung und ergibt sich aus der folgenden Tabelle.

Dauer der Pflegebedürftigkeit ab dem 1. Monat bis einschließlich 12 Monate ab dem 13. Monat bis einschließlich 24 Monate ab dem 25. Monat bis einschließlich 36 Monate ab dem 37. Monat
Entlastung vom Eigenanteil der Pflegekosten in % – (PG2-PG5) 15 % 30 % 50 % 75 %
Entlastungsbetrag 297,63 595,27 992,11 1.488,17
Gesamtentgelt (Eigenanteil) 3.307,37 2.712,10 2.315,26 1.819,20

Für die allgemeinen Pflegeleistungen in den Pflegegraden 2–5 ist mit den Kostenträgern ein Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) in Höhe von derzeit 60,70 Euro pro Tag vereinbart. Der in Rechnung gestellte monatliche EEE nach Abzug des Leistungsbetrages der Pflegekassen kann aufgrund von Rundungsdifferenzen geringfügig (im Cent-Bereich) vom EEE für 30,42 Tage abweichen. Der monatliche Zuschlag gem. § 43b SGB XI für anspruchsberechtigte Personen beträgt 202,29 Euro. Bei gesetzlich versicherten Bewohnern werden die Vergütungszuschläge von den Pflegekassen getragen und von der Senioren-Residenz direkt mit diesen abgerechnet. Bei anspruchsberechtigten Bewohnern, die privat pflegeversichert sind, werden die Zuschläge von dem privaten Versicherungsunternehmen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes erstattet.

KOSTENBESCHREIBUNG

Pflegekosten: Leistungen für den Pflegeaufwand
Unterkunft: Leistungen für Räumlichkeiten und Zimmermöblierung, etc.
Verpflegung: Leistungen für die Verpflegung, etc.
Investitionskosten: Leistungen zur Erhaltung der Räumlichkeiten und Einrichtung
Ausbildungsumlage: Leistungen zur Ausbildung und Förderung des Pflegeberufes. Seit 01.10.2022 erfolgt in Baden-Württemberg ausschließlich die Abrechnung der Umlage für die generalistische Ausbildung nach § 28 Abs. 2 Pflegeberufegesetz.

Preisliste Kurzzeitpflege

Die Berechnung der Entgelte erfolgt entsprechend der Pflegeeinstufung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen, durch die Pflegekassen beauftragt.

Die ab 01.02.2024 gültigen Entgelte für die Senioren-Residenz Dettenheim GmbH setzen sich wie folgt zusammen (alle Preise in Euro):

Kurzzeitpflege Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegekosten (PK) 65,89 86,01 102,18 119,05 126,61
Unterkunft (U) 16,07 16,07 16,07 16,07 16,07
Verpflegung (V) 13,29 13,29 13,29 13,29 13,29
Gedeckte Investitionskosten (IK) 23,40 23,40 23,40 23,40 23,40
Gesondert berechnete Investitionskosten (GIK) Gem. § 82/4 SGB XI 0,52 0,52 0,52 0,52 0,52
Ausbildungszuschlag nach § 82a Abs. 2 SGB XI (ARB) - - - - -
Ausbildungszuschlag
nach § 28 Abs. 2 PflBG (ABZU)
4,53 4,53 4,53 4,53 4,53
Tagessatz 123,70 143,82 159,99 176,86 184,42

Beispielrechnung für 28 Tage

Kurzzeitpflege Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
(U+V+IK+GIK)
28 Tage
1.491,84 1.491,84 1.491,84 1.491,84 1.491,84
(PK+ARB+ABZU) 28 Tage 1.971,76 2.535,12 2.987,88 3.460,24 3.671,92
Anteil Pflegekasse - -1.774,00 -1.774,00 -1.774,00 -1.774,00
Eigenanteil 3.463,60 2.252,96 2.705,72 3.178,08 3.389,76

Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf 4 Wochen und 1.774,00 Euro pro Kalenderjahr beschränkt, kann aber durch Übertrag aus der Verhinderungspflege verdoppelt werden. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ist auf 56 Tage und 3.386,00 Euro jährlich begrenzt. Er setzt sich aus 1.774,00 Euro Kurzzeitpflege und 1.612,00 Euro Verhinderungspflege zusammen.

KOSTENBESCHREIBUNG

Pflegekosten: Leistungen für den Pflegeaufwand
Unterkunft: Leistungen für Räumlichkeiten und Zimmermöblierung, etc.
Verpflegung: Leistungen für die Verpflegung, etc.
Investitionskosten: Leistungen zur Erhaltung der Räumlichkeiten und Einrichtung
Ausbildungsumlage: Leistungen zur Ausbildung und Förderung des Pflegeberufes. Seit 01.10.2022 erfolgt in Baden-Württemberg ausschließlich die Abrechnung der Umlage für die generalistische Ausbildung nach § 28 Abs. 2 Pflegeberufegesetz.

Preisliste Verhinderungspflege

Die Berechnung der Entgelte erfolgt entsprechend der Pflegeeinstufung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen, durch die Pflegekassen beauftragt.

Die ab 01.02.2024 gültigen Entgelte für die Senioren-Residenz Dettenheim GmbH setzen sich wie folgt zusammen (alle Preise in Euro):

Verhinderungspflege Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegekosten (PK) 65,89 86,01 102,18 119,05 126,61
Unterkunft (U) 16,07 16,07 16,07 16,07 16,07
Verpflegung (V) 13,29 13,29 13,29 13,29 13,29
Gedeckte Investitionskosten (IK) 23,40 23,40 23,40 23,40 23,40
Gesondert berechnete Investitionskosten (GIK) Gem. § 82/4 SGB XI 0,52 0,52 0,52 0,52 0,52
Ausbildungszuschlag nach § 82a Abs. 2 SGB XI (ARB) - - - - -
Ausbildungszuschlag
nach § 28 Abs. 2 PflBG (ABZU)
4,53 4,53 4,53 4,53 4,53
Tagessatz 123,70 143,82 159,99 176,86 184,42

Beispielrechnung für 28 Tage

Verhinderungspflege Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
(U+V+IK+GIK)
28 Tage
1.491,84 1.491,84 1.491,84 1.491,84 1.491,84
(PK+ARB+ABZU) 28 Tage 1.971,76 2.535,12 2.987,88 3.460,24 3.671,92
Anteil Pflegekasse - -1.612,00 -1.612,00 -1.612,00 -1.612,00
Eigenanteil 3.463,60 2.414,96 2.867,72 3.340,08 3.551,76

Der Anspruch auf Verhinderungspflege ist auf 6 Wochen pro Kalenderjahr beschränkt, kann aber durch Kombination mit der Kurzzeitpflege erhöht werden. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ist auf 56 Tage und 3.386,00 Euro jährlich begrenzt. Er setzt sich aus 1.774,00 Euro und 1.612,00 Euro Verhinderungspflege zusammen.

KOSTENBESCHREIBUNG

Pflegekosten: Leistungen für den Pflegeaufwand
Unterkunft: Leistungen für Räumlichkeiten und Zimmermöblierung, etc.
Verpflegung: Leistungen für die Verpflegung, etc.
Investitionskosten: Leistungen zur Erhaltung der Räumlichkeiten und Einrichtung
Ausbildungsumlage: Leistungen zur Ausbildung und Förderung des Pflegeberufes. Seit 01.10.2022 erfolgt in Baden-Württemberg ausschließlich die Abrechnung der Umlage für die generalistische Ausbildung nach § 28 Abs. 2 Pflegeberufegesetz.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Preisliste zum Download.

Veranstaltungen

Aktuell sind hier keine Termine vorhanden.

Aktuelles

Dettenheim Azubiausflug Köln

Mit dem Bus ins weihnachtliche Köln

Daytrip zur INCURA-Zentrale und ins weihnachtliche Köln: Am 29. November 2023 machten die Auszubildenden der Senioren-Residenz Dettenheim gemeinsam mit Begleitpersonen einen unvergesslichen Ausflug.

Weiter >

Dettenheim Ausbildungsstart September 2023

Starker Jahrgang beginnt Ausbildungen

Viele neue und neugierige Gesichter: In der Senioren-Residenz Dettenheim beginnt ein starker Jahrgang verschiedene Ausbildungen und absolvierte am 13. und 14. September 2023 ein Ausbildungs-Base-Camp.

Weiter >

Dettenheim Examen APH 2023

Motiviert zum Berufsabschluss

Drei motivierte Auszubildende aus der Senioren-Residenz Dettenheim erhielten zum 26. Juli 2023 ihre Examensurkunden – und können sich nun stolz Altenpflegehelfer und -helferin nennen.

Weiter >

Zum Nachrichtenarchiv >

Nach oben