Urlaub vom Gewohnten - Kurzzeitpflege

Vollstationäre Pflege kann vorübergehend in Anspruch genommen werden. Dies wird als Kurzzeitpflege oder auch als Verhinderungspflege bezeichnet.

Kurzzeitpflege ist sinnvoll, um vorübergehend intensiveren Pflegebedarf zu decken, beispielsweise bei einer Verschlechterung der Gesundheit oder nach einem Krankenhausaufenthalt. Auch die pflegenden Angehörigen können krank werden oder verhindert sein - etwa durch Urlaub oder berufliche Verpflichtungen. Diese Phasen zu überbrücken, ist das Ziel von Kurzzeitpflege.

Wer in Kurzzeitpflege zu INCURA kommt, erhält nicht nur eine professionelle medizinisch-pflegerische Grundversorgung. Die Gäste auf Zeit sind immer auch eingeladen, gemeinsam mit anderen Bewohnern ihre Freizeit zu verbringen oder an Ausflügen und Veranstaltungen teilzunehmen. Die Kurzzeitpflege bietet außerdem mehr Zeit für individuelle therapeutische Maßnahmen, die die physischen und psychischen Fähigkeiten stabilisieren und fördern.

Gerne unterstützen und beraten unsere Mitarbeiter bei Behördenkontakten. Die Pflegekassen und Krankenversicherungen erbringen finanzielle Leistungen für die unterschiedlichsten Formen der Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege.

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